Das Parkpickerl erlaubt Anwohnern, in der Kurzparkzone ihres Bezirks unbegrenzt zu parken – allerdings nur an der gemeldeten Adresse. Nach einem Umzug müssen Sie es daher ummelden.
Was ist das Parkpickerl?
Das Parkpickerl (offiziell: Anwohnerparkausweis) befreit Fahrzeuge mit gemeldeter Adresse im jeweiligen Bezirk von der zeitlichen Begrenzung der Kurzparkzone. Es ist an ein konkretes Kennzeichen und eine konkrete Adresse gebunden.
Wann muss ich mein Parkpickerl ummelden?
Sobald Sie innerhalb Wiens umziehen – egal ob innerhalb desselben Bezirks oder in einen anderen – müssen Sie Ihr Parkpickerl auf die neue Adresse ummelden lassen.
Wie funktioniert die Ummeldung?
- ✓Online über die Parkpickerl-Webseite der Stadt Wien oder persönlich bei der MA 65
- ✓Nachweis der neuen Adresse (z. B. Meldezettel) erforderlich
- ✓Zulassungsschein des Fahrzeugs mitbringen
- ✓Die Ummeldung selbst ist in der Regel gebührenfrei
Was passiert bei einem Bezirkswechsel?
Ziehen Sie in einen anderen Bezirk, wird das Parkpickerl für den neuen Bezirk neu ausgestellt – die Berechtigung für den alten Bezirk erlischt automatisch mit der Ummeldung.
Wichtig: Ohne rechtzeitige Ummeldung ist Ihr Parkpickerl in der neuen Zone nicht gültig – Sie riskieren ein Strafmandat, obwohl Sie eigentlich berechtigt wären.
Fristen im Blick behalten
Am einfachsten erledigen Sie die Parkpickerl-Ummeldung direkt im Zuge der allgemeinen Ummeldung nach dem Umzug – so behalten Sie alle Behördengänge im Überblick.
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